Online Mitgliedsantrag Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben Mitglied im Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart e. V. zu werden. Nachdem der Mitgliedsantrag abgeschickt wurde, senden wir Ihnen eine E-Mail mit Ihre Angaben zu. Nachdem wir Ihre Daten geprüft haben, bestätigen wir Ihre Mitgliedschaft. Hiermit beantrage(n) ich/wir die Mitgliedschaft im Verein Sicheres und Sauberes Stuttgart e. V. Ja, ich werde Mitglied Eintrittsdatum: 26 Euro/Jahr für Privatpersonen52 Euro/Jahr für Firmen, Vereine und andere juristische PersonenIch bezahle freiwillig... Betrag: Frau Herr Vorname* Straße & Nr.* Ort* Geburtsdatum* Mail* Telefon Mobil Nachname* PLZ* Land* Geburtsort* Zahlungsmethoden SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats, Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 03 ZZZ 0000 137 55 69 Hiermit ermächtige/n ich/wir den Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart e. V. (Gläubiger-ID: DE 03 ZZZ 0000 137 55 69), Zahlungen für den Mitgliedsbeitrag jährlich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. BIC* (8 oder 11 Stellen) / Bankleitzahl*: IBAN* (22 Stellen bei dt. Konten) / Kontonummer*: Kreditkarte Einzugsermächtigung von folgender Kreditkarte (falls Sepa-Lastschriftmandat nicht möglich ist) Buchen Sie bitte jährlich von meiner ViSA-, MasterCard oder AMEX: Nummer: Gültig bis: Mir/uns ist bekannt, dass der Verein im Rahmen seiner Migliederversammlung Angaben über mich/uns, nach erfolgter Aufnahme, mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert. Der Austritt aus dem Verein kann nur nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft jeweils in einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden. Er muss dem Verein schriftlich oder per Einschreiben oder per Fax mitgeteilt werden.