Drogen

Auch wenn immer wieder davon die Rede ist, dass eine geringe Menge Drogen nicht bestraft wird, so ist (unter anderem) der Besitz auch von kleinsten Krümeln verboten. Die Verbote finden sich im Paragraf 29a des Betaübungsmittelgesetzes und den nachfolgenden Paragrafen.
Vor allem die Wirkung von sogenannten „weichen Drogen“ wird immer wieder verharmlost. Nach der Ansicht von manchen Leuten sei Alkohol viel schlimmer. Richtig ist, dass auch Alkohol nicht ungefährlich ist und zu schwerer Sucht führen kann. Über die Gefahren von Drogen berichten die Drogenbeauftragten des Bundes und des Landes regelmäßig. Weitere Informationen hier: https://www.cannabispraevention.de/.
Und übrigens: Auch in Holland ist THC verboten, das Kiffen in Coffeeshops wird nur geduldet. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit für die Allgemeinheit nicht.
Der Polizei sind manche Drogenumschlagplätze bekannt. Typisch ist fast überall, dass Bahnhöfe Dealer und Konsumenten anziehen. Daher führt die Polizei immer wieder Kontrollen in diesem Bereich durch. Da die Mittleren und die Oberen Schlossgartenanlagen direkt an den Bahnhof angrenzen, ist nicht auszuschließen, dass hier Drogen gefunden werden. Drogenkonsum führt nicht selten zu Aggression und im Anschluss kommt es zu Schlägereien. Andere fühlen sich dadurch verunsichert. Die Drogenkontrollen der Polizei sollen also dazu führen, dass die Besucherinnen und Besucher friedlich zueinander sind.
In den letzten Jahren ist die Zahl der von der Polizei registrierten Taten im Phänomenbereich Drogenkriminaliät (und dazu zählt auch THC in Marihuana oder Haschisch) gestiegen.
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