Graffiti: Rechtliches
Strafrechtlich handelt es sich bei illegalen Graffiti um Sachbeschädigungen. Den Tätern drohen eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren. Wird dabei ohne Einverständnis des Eigentümers ein fremdes Gelände betreten, liegt zudem ein Hausfriedensbruch vor, der eine Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr vorsieht. Wer ertappt oder ermittelt wird, muss außerdem damit rechnen, dass gegen ihn zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden und er für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Täter oder Verursacher haben ein Gültigkeit von 30 Jahren. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen gestellt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme.